
Seit 1. Juni 2006 ist die Allgemeine Strahlenschutzverordnung in Kraft, welche die Anwender von HASS zu verschiedenen Meldungen an das Zentrale Strahlenquellen-Register verpflichtet. Da die in der ZfP verwendeten Strahler der HASS Regelung unterliegen, ist diese strenge Kontrolle nun erforderlich. Leider ist es in der AllgStrSchV nicht vorgesehen, abgeklungene Strahler aus diesen restriktiven Vorschriften zu entlassen. Selbst wenn der Strahler bereits unter die Freigrenze abgeklungen ist, bleibt die Meldeverpflichtung gemäß HASS aufrecht.
§ 59 Über Bezug, Besitz, Verwendung, Lagerung, Weitergabe und die Abgabe rad. Stoffe hat der Bewilligungsinhaber Aufzeichnungen zu führen, um eine lückenlose Verfolgung des Verbleibs vom Bezug bis zur Weitergabe oder Entsorgung einer Strahlenquelle sicherzustellen.
- Zusätzlich hat eine jährliche Meldung der Aktivitätsbilanz an das Zentrale Strahlenquellenregister zur Kontrolle des Verbleibes zu erfolgen.
- Die Weitergabe von rad. Stoffen ist aufzeichnungspflichtig. Die Aufbewahrungsdauer dieser Aufzeichnungen beträgt 7 Jahre.
§ 60 Grenzüberschreitende Verbringungen
- Vor Import von rad. Stoffen aus oder Export nach einem Drittstaat hat eine Meldung an das Strahlenquellen-Register zu erfolgen, damit die Behörde bereits im Vorfeld über den Transfer informiert ist.
- Sammelmeldungen über beabsichtigte Ein- oder Ausfuhren innerhalb eines Jahres können zusammengefasst werden.
- Binnen 21 Tagen nach Quartalsende ist eine Sammelmeldung über die im Quartal tatsächlich erfolgten Verbringungen an das Strahlenquellen-Register zu übermitteln.
- Innerhalb der EU erfolgt die Meldung mit der Standarderklärung EURATOM 1493/93 an das Register.
§ 64 HASS Strahler sind zB: Ir-192 > 10 GBq, Cs-137 > 20 GBq, Se-75 > 30 GBq, Co-60 > 4 GBq.
- Strahlernummer, Nuklid, Type und Aktivität sind auf einem Metallschild einzugravieren. Ab September 2006 werden daher von NES die neuen Strahler mit Strahlerdatenschildern aus rostfr. Stahl ausgeliefert.
- Eine Fotografie der Quelle befindet sich im Strahlerzertifikat, eine Schnittzeichnung im „special form certificate“. Die Fotografie des Schutzbehälters ist oftmals in der Betriebsanleitung zu finden (Teletron-Gerätebesitzer müssen ein Foto beilegen). Die Schnittzeichnungen der Behälter sind Teil der Zulassungsscheine der jeweiligen Typ B(U) Versandstückmuster. Bei GAMMAMAT SE Geräten befinden sich die Fotografie und die Schnittzeichnungen in der Betriebsanleitung.
- Es ist Aufgabe des Besitzers Fotodokumentation und Strahlenquellenzertifikat der Gerätedokumentation beizufügen.
- Arbeitsanweisungen über die regelmäßigen Überprüfungen befinden sich in der Betriebsanleitung. Die erforderlichen Gerätewartungen erfolgen durch vom Gerätehersteller autorisierte Stellen (NES in Österreich).
- Regelmäßige theoretische und praktische Unterweisungen über HASS sowie wesentliche Inhalte der Sicherheits- und Störfallanalysen sowie der Notfallmaßnahmen sind durchzuführen und darüber schriftliche Aufzeichnungen zu führen. Aufbewahrungszeit mind. 7 Jahre.
- Der HASS Besitzer muss Aufzeichnungen gemäß
Standarderfassungsblatt, Anlage 10, der AllgStrSchV führen. - HASS Strahler in Typ B(U) Versandstücken sind in versperrbaren, nicht brennbaren Einrichtungen aufzubewahren, in deren Umgebung sich keine wesentlichen Brandlasten befinden dürfen. Aufbewahrungseinrichtungen für andere Behälter mit HASS müssen mind. brandhemmend ausgeführt sein.
- Der Bewilligungsinhaber muss dem Strahlenquellenregister folgende Informationen über HASS mitteilen:
- Bewilligungsinhaber, GZ und Datum der Bewilligung
- Strahlernummer der HASS
- Merkmale und Verwendung der HASS (zB. Punktstrahler – ZfP)
- Ort des Umgangs oder der Lagerung (zB. Bundesgebiet , Firmenanschrift)
- Angaben über Bezug, Weitergabe oder Entsorgung, gegebenenfalls Verlust od. Diebstahl
- nach Erwerb
- nach Weitergabe
- nach Rückführung
- bei Beseitigung
- bei jeder Veränderung der mitzuteilenden Informationen
Die erforderlichen Daten sind gemäß § 93 ab 1.1.2006 in elektronischer Form an das
Strahlenregister zu übermitteln. Sie können auch, bis zur Installation der erforderlichen Infrastruktur, das
Standarderfassungsblatt, Anlage 10, konventionell oder per FAX an +43 (0) 1 712 23 31 übermitteln.



roland.steininger@nes.at