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Dekommissionierung und Dekontamination


Banner - Strahlenquellenservice

Aktuelle Informationen - Strahlenquellenservice

In der bewährten Form möchten wir Ihnen wieder aktuelle Informationen zur Verfügung stellen und Sie über Vorschriften sowie Verbesserungen für Anwender von Strahlenquellen unterrichten.

Preisliste – Liefertermine

Die neue Preisliste für Ir-192 Strahlenquellen mit dem Ausgabedatum 12.12.2007 übermitteln wir Ihnen auf Anfrage gerne.

Die kontinuierliche Lieferbereitschaft wird durch entsprechende Vorratshaltung von importierten Strahlern sichergestellt. Damit Ihre gewünschten Liefertermine auch im kommenden Jahr eingehalten werden können, bitten wir Sie um telefonische Vorausdisposition von etwa 14 Tagen. Die Lieferzeit für Ir-Strahlenquellen beträgt wie bisher ca. 14 Tage, eine telefonische Kontaktaufnahme genügt.

Bitte beachten Sie, dass bei einer erforderlichen dreijährig wiederkehrenden Überprüfung eine mindestens 7-tägige Nichtverfügbarkeit des Arbeitsbehälters einzuplanen ist.

Sollten Sie Bedarf an anderen Strahlern (Co-60, Cs-137, Se-75 .... ) haben, legen wir Ihnen gerne ein diesbezügliches Angebot. Bei Selen – Strahlenquellen ist derzeit eine Vorlaufzeit (Bestellung-Lieferung) von etwa 3 Monaten einzuplanen.

Strahlenschutzverordnung

Quellen

Nach Innkrafttretung der Allgemeine Strahlenschutzverordnung sind nun zusätzliche Aufgaben für Besitzer von hoch radioaktiven Quellen relevant:

Unterweisung über Störfallanalyse und Notfallplanung (über Umfang und Dauer sind schriftliche Aufzeichnungen zu führen – Aufbewahrungsfrist 7 Jahre) sind regelmäßig durchzuführen.

Die laufende Meldung bei Erwerb der Strahlenquelle an das zentrale Strahlenquellenregister sowie bei der Rückgabe des Strahlers sind unverzüglich im zentralen Strahlenschutzregister erforderlich.

Qualitätssicherung - Qualitätskontrolle

  • schriftliche Anweisungen für regelmäßige Überprüfungen sicherheitsrelevanter Einrichtungen
  • regelmäßige Kontrolle das Bestandes an rad. Strahlenquellen
  • Qualitätssicherungsprogramme für Anwendung von Strahleneinrichtungen außerhalb von Strahlenanwendungsräumen
  • Aufzeichnung über die gesamte Betriebsdauer eines Gerätes (Aufbewahrungsfrist bis 7 Jahre nach Betriebsende)

Übergangsbestimmungen

  • wer im Juni 2006 den Strahlenschutz wahrnimmt benötigt den erstmaligen Fortbildungsnachweis spätestens am 1. Jänner 2011
  • nach Strahlenschutzgesetz bewilligter Betrieb und zugelassene Bauarten dürfen bis 31. Dezember 2009 weitergeführt werden. Nach dieser Frist müssen diese Anlagen für den Weiterbetrieb den Anforderungen der AllgStrSchVO (Sicherheitsanalyse = Störfallanalyse und Notfallplanung) entsprechen.
  • Verwender von Gammagrafiegeräten bzw Strahlenquellen haben ein Entsorgungskonzept gemäß § 75 Abs 3 und 4 bis zum 31. Dezember 2008 nachzureichen.

Leitfaden: Sicherheitsanalyse, Störfallanalyse und Notfallplanung

Wir erlauben uns weiters, Sie auf wichtige Dokumente im Zusammenhang mit dem Umgang von Strahlenquellen hinzuweisen. Gemäß Strahlenschutzgesetz § 40 Absatz 4 müssen die Sicherheitsanalyse, Störfallanalyse und Notfallplanung für Ihrer in Betrieb befindlichen Strahleneinrichtungen bis Ende 2008 bei der zuständigen Behörde nachgereicht werden.
(Siehe auch Neuerungen in der Strahlenschutzverordnung 2006 und Ihre Auswirkungen für Strahlenquellenanwender).

Der vorliegende Leitfaden dient als Hilfestellung für das Erstellen dieser Dokumente. Weiters enthält er Formblätter, die entweder direkt für diese Bereiche eingesetzt oder als Vorlage für eigene Blätter verwendet werden können.
Damit soll der Aufwand für die Erstellung dieser Dokumente für den Bewilligungsinhaber (bzw. -werber) minimiert und auch eine einheitliche Vorgangsweise in der Praxis gefördert werden. Der vorliegende Leitfaden ist keine rechtsverbindliche Unterlage; alternative, bereits bewährte Vorgangsweisen in diesem Bereich können daher beibehalten werden.

Für allfällige Fragen bezüglich der Auslegung und Umsetzung der gesetzlichen Erfordernisse steht Ihnen gerne unser Strahlenschutzbeauftragter, Dr. Alexander BRANDL, jederzeit zur Verfügung. Sie erreichen ihn unter: 050550 Durchwahl 3222 oder 3251 (Fr. Margret PÖSCHL) FAXNUMMER 050550 3044 oder e-mail: alexander.brandl@nes.at.

Dreijahresprüfung

Aufgrund der Messung der Photonenäquivalenzdosis H* wurde die Prüfnorm DIN 54115 angepasst. Ab 1.1. 2008 wird die Prüfstelle der NES die Dreijahresprüfungen nach DIN 54115 Ausgabe Jänner 2006 durchführen. Dadurch ist zu erwarten, das Ihre Arbeitsbehälter in Einzelfällen nach der nächsten fälligen Dreijahresprüfung für eine höhere Aktivitätsbeladung zugelassen werden können.

Schulung sowie Aus- und Weiterbildung

Logo - Strahlenschutzakademie

Das aktuelle Programm der jeweils laufenden Kurse finden Sie im Internet unter der Adresse www.strahlenschutzakademie.at

Anfragen und Anmeldungen bitte an Fr. Martina Kaman per Telefon 050550 / DW 3030, Fax 050550 / DW 3033 oder Email martina.kaman@seibersdorf-laboratories.at.

Beförderungsbestimmungen ADR 2009

Geringfügige Anpassungen sind zu erwarten, eine standardisierte schriftliche Weisung ohne UN Nummer kommt ins ADR 2009. Dadurch können unnötige Beanstandungen wegen unterschiedlicher Auslegung der Texte vermieden werden.
Für die Klasse 7 sind in Hinkunft eine Augenspülflasche und Handschuhe zusätzlich erforderlich. Die Tunnelkategorisierung wird zu neuen Durchfahrtsregelungen führen.